Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Geilenkirchen wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Geilenkirchen zugeteilt. Das Nachlassgericht Geilenkirchen nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Geilenkirchen zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Geilenkirchen. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Geilenkirchen - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Geilenkirchen
Konrad-Adenauer-Straße 225
52511 Geilenkirchen
Postfach 11 69
52501 Geilenkirchen
Telefon-Nr.: 02451 991-0
Fax-Nummer: 02451 991-270
Homepage: www.ag-geilenkirchen.nrw.de
Nachlassgericht Geilenkirchen - die Aufgaben in der Übersicht
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Fälle, die im Nachlassgericht Geilenkirchen behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Erteilen von Erbscheinen
- Ermitteln der Erben
- Vollstreckung eines Testaments
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verwalten des Nachlasses
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Geilenkirchen
Das Amtsgericht Geilenkirchen verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Geilenkirchen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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