Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Gemünden am Main lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Gemünden am Main in Bayern. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Gemünden am Main in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Gemünden am Main können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Gemünden am Main. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Gemünden am Main - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Gemünden am Main
Friedenstraße 7
97737 Gemünden am Main
Tel.-Nr.: 09351 809-0
Fax: 09351 809-117
Webseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/gemuenden-am-main/
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Gemünden am Main?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Gemünden am Main betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Gemünden am Main:
- Vollstreckung des Testaments
- Sichern des Erbes
- Ermittlung der Erben
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Erteilung von Erbscheinen
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Amtsgericht Gemünden am Main - weitere Aufgabenbereiche
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Gemünden am Main - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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