Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Gera lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Gera in Thüringen. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Gera in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Gera außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Gera ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Gera - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
7545 Gera
Postfach 16 61
7506 Gera
Tel.: 0365 8340
Fax-Nummer: 0365 8342007
Internetseite: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera/amtsgericht-gera
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Gera?
Das Nachlassgericht Gera übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Zu den Aufgaben gehören:
- Vollstreckung eines Testaments
- Erbscheinausstellung
- Sicherung des Erbes
- Ermittlung der Erben
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verwahrung von Verfügungen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Nachlassverwaltung
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Gera außerdem?
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Gera. Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Gera - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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