Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Germersheim wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Germersheim zugeteilt. Das Nachlassgericht Germersheim nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Germersheim ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Germersheim - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Germersheim
Gerichtsstraße 6
76726 Germersheim
Telefon-Nr.: 07274 952-0
Fax-Nr.: 07274 952-239
Website: agger.justiz.rlp.de
Nachlassgericht Germersheim - die Aufgaben in der Übersicht
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Fälle, die im Nachlassgericht Germersheim behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Verwalten des Nachlasses
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Vollstrecken von Testamenten
- Erbenermittlung
- Sichern des Nachlasses
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Amtsgericht Germersheim - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Grundbuchverfahren
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Germersheim - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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