Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Gifhorn ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Gifhorn nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Gifhorn (ID: P2407) zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Gifhorn - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Gifhorn
Am Schloßgarten 4
38518 Gifhorn
Postfach
38516 Gifhorn
Tel.-Nr.: 05371 897100
Fax-Nr.: 05371 897300
Homepage: www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de
Nachlassgericht Gifhorn - die Aufgaben im Überblick
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Gifhorn
Fälle, die im Nachlassgericht Gifhorn behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwalten des Nachlasses
- Ausstellung von Erbscheinen
- Vollstreckung des Testaments
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Gifhorn
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Nachlassgericht Gifhorn - häufige Fragen
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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