Nachlassgericht Görlitz

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Görlitz, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Görlitz aufsuchen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Görlitz (Sachsen) zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Görlitz - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Görlitz
Postplatz 18
02826 Görlitz

Postfach 30 04 51
2809 Görlitz

Tel.-Nr.: 03581 469-0
Fax-Nummer: 03581 469-1919
Internetseite: www.justiz.sachsen.de/aggr

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Görlitz?

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Görlitz zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Görlitz auf einen Blick:

  • Ermittlung der Erben
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Sichern des Nachlasses
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Testamentsvollstreckung
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Amtsgericht Görlitz - weitere Aufgabenbereiche

Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Görlitz

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Görlitz erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Bei welchen Fällen erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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