Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Goslar, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Goslar in Verwahrung geben. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Goslar außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Goslar. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Goslar - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Goslar
Hoher Weg 9
38640 Goslar
Telefon-Nr.: 05321 705-0
Fax-Nr.: 05321 705-210
Homepage: www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Goslar?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Goslar zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben gehören:
- Vollstreckung des Testaments
- Nachlassverwaltung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern des Nachlasses
- Erbenermittlung
- Eröffnen von Verfügungen
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Erbscheinerteilung
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Amtsgericht Goslar - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Verfahren:
- Strafverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Goslar
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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