Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Gotha wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Gotha zugeteilt. Das Nachlassgericht Gotha nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Gotha können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Gotha ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Gotha - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Gotha
Justus-Perthes-Straße 2
99867 Gotha
Postfach 10 01 36
99851 Gotha
Telefon-Nr.: 03621 215000
Fax: 03621 215100
Webseite: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-gotha
Nachlassgericht Gotha - die Aufgaben in der Übersicht
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Gotha fallen, sind zum Beispiel:
- Ermittlung der Erben
- Sicherung des Nachlasses
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Erbes
- Eröffnen von Verfügungen
- Vollstreckung eines Testaments
- Ausstellung von Erbscheinen
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Amtsgericht Gotha - zusätzliche Aufgaben
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Gotha. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Gotha
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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