Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Greifswald ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Greifswald. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Greifswald zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Greifswald nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Greifswald - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Greifswald
Domstraße 7 A
17489 Greifswald
Telefon-Nr.: 03834 795-0
Fax: 03834 795-232
Website: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-greifswald/
Nachlassgericht Greifswald - alle Aufgabenbereiche
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Greifswald zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Greifswald:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermittlung der Erben
- Vollstreckung eines Testaments
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
Jetzt kostenlos Informieren.
Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Greifswald
Im Amtsgericht Greifswald werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Greifswald
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Wenn ein Erbschein für die Regelung des Erbes benötigt werden, stellt diesen Erbschein das Nachlassgericht Greifswald nach gültigem Antrag aus. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.