Nachlassgericht Greiz - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Greiz lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Greiz in diesem Bezirk unterstellt sind. Das Nachlassgericht Greiz nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Greiz nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Greiz - Anschrift

Amtsgericht Greiz
Brunnengasse 10
7973 Greiz

Postfach 12 63
7971 Greiz

Tel.-Nr.: 03661 6150
Fax-Nr.: 03661 615117
Internetseite: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera/amtsgericht-greiz

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Greiz?

Zum großen Teil sind die verschiedenen Aufgaben des Nachlassgerichts Greiz gebührenpflichtig.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Greiz:

  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Nachlassverwaltung
  • Erbenermittlung
  • Vollstreckung des Testaments
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Greiz - zusätzliche Aufgaben

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Greiz Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Greiz - häufige Fragen

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Greiz zu kommen, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Wie bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Erbschein?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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