Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Grevenbroich in diesem Gebiet unterstellt sind. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Grevenbroich hinterlegen. Erben können am Nachlassgericht Grevenbroich außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Grevenbroich. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Grevenbroich - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Grevenbroich
Lindenstraße 33 - 37
41515 Grevenbroich
Postfach 10 01 61
41585 Grevenbroich
Tel.: 02181 6503-0
Fax-Nummer: 02181 6503-111
Internetseite: www.ag-grevenbroich.nrw.de
Nachlassgericht Grevenbroich - alle Aufgabenbereiche
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Zu den Aufgaben gehören:
- Verwaltung des Nachlasses
- Vollstreckung eines Testaments
- Erteilen von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Erbenermittlung
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Grevenbroich außerdem?
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Grevenbroich - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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