Das Nachlassgericht Grevenbroich im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Grevenbroich in diesem Gebiet unterstellt sind. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Grevenbroich hinterlegen. Erben können am Nachlassgericht Grevenbroich außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

In einigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Grevenbroich. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Grevenbroich - Anschrift und Nummern

Amtsgericht Grevenbroich
Lindenstraße 33 - 37
41515 Grevenbroich

Postfach 10 01 61
41585 Grevenbroich

Tel.: 02181 6503-0
Fax-Nummer: 02181 6503-111
Internetseite: www.ag-grevenbroich.nrw.de

Nachlassgericht Grevenbroich - alle Aufgabenbereiche

Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Verwaltung des Nachlasses
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Erteilen von Erbscheinen
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Erbenermittlung
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Grevenbroich außerdem?

Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Nachlassgericht Grevenbroich - häufige Fragen

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Grevenbroich erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht gefunden werden, an welches Amtsgericht muss man sich wenden?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wann ist ein Erbschein für den Nachlass erforderlich?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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