Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Grimma wohnhaft waren, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Grimma in diesem Bereich unterstellt sind. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Grimma wenden. Am Nachlassgericht Grimma können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Grimma. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Grimma - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Grimma
Klosterstraße 9
4668 Grimma
Postfach 12 56
4662 Grimma
Telefon: 03437-9 85 20
Telefax: 03437-9 85 25 00
Webseite: www.justiz.sachsen.de/aggrm
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Grimma?
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Grimma auf einen Blick:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erbscheinausstellung
- Ermittlung der Erben
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Grimma außerdem?
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Grimma So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Grimma - Fragen und Antworten
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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