Nachlassgericht Gronau (Westfalen) - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Gronau (Westfalen) ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Gronau (Westfalen) nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Gronau (Westfalen) außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Gronau (Westfalen) nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Gronau (Westfalen) weitergeleitet.

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Nachlassgericht Gronau (Westfalen) - Anschrift und Nummern

Amtsgericht Gronau
Alter Markt 5 - 7
48599 Gronau (Westfalen)

Postfach 1161
48596 Gronau

Telefon-Nr.: 02562 920-0
Fax-Nummer: 02562 920-44
Website: www.ag-gronau.nrw.de

Nachlassgericht Gronau (Westfalen) - alle Aufgabenbereiche

Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Gronau (Westfalen) auf einen Blick:

  • Nachlassverwaltung
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Sicherung des Erbes
  • Erbenermittlung
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Gronau (Westfalen)

Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Gronau (Westfalen). Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Gronau (Westfalen)

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Gronau in Westfalen für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Bei welchen Fällen erteilt das Amtsgericht einen Erbschein?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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