Nachlassgericht Groß-Gerau - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Groß-Gerau hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Groß-Gerau in Hessen. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Groß-Gerau hinterlegen. Am Nachlassgericht Groß-Gerau können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Groß-Gerau (ID: M1106) zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Groß-Gerau - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Groß-Gerau
Europaring 11 - 13
64521 Groß-Gerau

Postfach 11 62
64518 Groß-Gerau

Tel.-Nr.: 06152 170-02
Fax-Nr.: 0611 32761 - 8006
Webseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-darmstadt/amtsgericht-gross-gerau

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Groß-Gerau?

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Groß-Gerau:

  • Erteilen von Erbscheinen
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
  • Verwalten des Erbes
  • Sicherung des Erbes
  • Ermitteln der Erben
  • Testamentsvollstreckung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Groß-Gerau

Im Amtsgericht Groß-Gerau werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Groß-Gerau - Fragen und Antworten

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Groß-Gerau zu kommen, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden kann?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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