Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Günzburg lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Günzburg hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Günzburg, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Günzburg weitergeleitet.
Nachlassgericht Günzburg - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Günzburg
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg
Tel.: 08221 2588-0
Fax-Nr.: 08221 2588-3029
Webseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/guenzburg/
Nachlassgericht Günzburg - die Aufgaben im Überblick
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Günzburg zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Günzburg auf einen Blick:
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Nachlassverwaltung
- Eröffnen von Verfügungen
- Vollstrecken von Testamenten
- Ausstellung von Erbscheinen
- Ermitteln der Erben
- Verwahrung von Verfügungen
- Sichern des Nachlasses
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Günzburg
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Günzburg
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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