Nachlassgericht Gütersloh - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Gütersloh hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Gütersloh. Das Nachlassgericht Gütersloh nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Gütersloh können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Funktionen
  3. Aufgaben
  4. Fragen

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Gütersloh. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Gütersloh - Anschrift und Nummern

Amtsgericht Gütersloh
Friedrich-Ebert-Straße 30
33330 Gütersloh

Postfach 11 53
33326 Gütersloh

Tel.-Nr.: 05241 103-33
Fax-Nummer: 05241 103-340
Webseite: www.ag-guetersloh.nrw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Gütersloh?

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Gütersloh:

  • Erbscheinausstellung
  • Nachlassverwaltung
  • Ermittlung der Erben
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Vollstreckung des Testaments
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Amtsgericht Gütersloh - zusätzliche Aufgaben

Im Amtsgericht Gütersloh werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Zivilverfahren
  • Familiensachen
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Gütersloh - häufige Fragen

Ich wohne nicht da, wo der Erblasser gewohnt hat. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn das Ermitteln des örtlich zuständiges Nachlassgerichts nicht möglich gewesen ist?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Bei welchen Fällen erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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