Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Haldensleben hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Haldensleben in Sachsen-Anhalt. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Haldensleben hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Haldensleben. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Haldensleben - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Haldensleben
Stendaler Straße 18
39340 Haldensleben
Postfach 10 01 51
39331 Haldensleben
Telefon-Nr.: 03904 47130
Fax-Nr.: 03904 4713101
Webseite: ag-hdl.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Haldensleben?
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Haldensleben zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Nachlassverwaltung
- Vollstreckung eines Testaments
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwahrung von Verfügungen
- Erbscheinausstellung
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Amtsgericht Haldensleben - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Im Amtsgericht Haldensleben werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Haldensleben - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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