Nachlassgericht Halle (Saale) - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Halle (Saale) ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Halle (Saale) wenden. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Zuständigkeiten
  3. Aufgaben
  4. Fragen

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Halle (Saale) nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Halle (Saale) weitergeleitet.

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Nachlassgericht Halle (Saale) - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
6112 Halle (Saale)

Postanschrift:
06095 Halle (Saale)

Telefon-Nr.: 0345 2200
Fax-Nummer: 0345 2205030
Webseite: ag-hal.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Halle (Saale)?

Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Halle (Saale):

  • Vollstreckung des Testaments
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Nachlasssicherung
  • Ermittlung der Erben
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Halle (Saale)

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Halle (Saale)

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Halle an der Saale erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Die Weiterleitung erfolgt, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Welches Gericht ist zuständig, wenn kein richtiges Amtsgericht gefunden werden kann?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wann wird einem Erben ein Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz : Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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