Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf in diesem Gebiet unterstellt sind. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Hamburg-Bergedorf aufsuchen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Hamburg-Bergedorf zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Hamburg-Bergedorf - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Hamburg Bergedorf
Ernst-Mantius-Straße 8
21029 Hamburg
Postfach 80 02 40
21002 Hamburg
Telefon-Nr.: 040 115
Fax: 040 427983-291
Internetseite: www.justiz.hamburg.de/ag-bergedorf/
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Hamburg-Bergedorf?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Hamburg-Bergedorf zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Hamburg-Bergedorf:
- Verwahrung von Verfügungen
- Erbenermittlung
- Vollstreckung des Testaments
- Ausstellung von Erbscheinen
- Nachlasssicherung
- Nachlassverwaltung
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
Jetzt kostenlos Informieren.
Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Mahnverfahren
- Strafverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Hamburg-Bergedorf
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.