Nachlassgericht Hamburg-Blankenese

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese betreut, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Hamburg-Blankenese nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Hamburg-Blankenese. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Hamburg-Blankenese - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Dormienstraße 7
22587 Hamburg

Postfach 55 01 20
22561 Hamburg

Tel.: 040 115
Fax: 040 427983-218
Homepage: www.justiz.hamburg.de/ag-blankenese/

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Hamburg-Blankenese?

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Hamburg-Blankenese

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Hamburg-Blankenese fallen, sind zum Beispiel:

  • Erbscheinerteilung
  • Testamentsvollstreckung
  • Sichern des Nachlasses
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Erbenermittlung
  • Nachlassverwaltung
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Amtsgericht Hamburg-Blankenese - weitere Aufgabenbereiche

Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Mahnverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Hamburg-Blankenese

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Hamburg-Blankenese erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden kann?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Wann wird einem Erben ein Erbschein erteilt?

Sollte man einen Erbschein benötigen, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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