Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese betreut, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren.
Das Nachlassgericht Hamburg-Blankenese nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Hamburg-Blankenese. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Hamburg-Blankenese?

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Hamburg-Blankenese
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Hamburg-Blankenese fallen, sind zum Beispiel:
- Erbscheinerteilung
- Testamentsvollstreckung
- Sichern des Nachlasses
- Eröffnen von Verfügungen
- Erbenermittlung
- Nachlassverwaltung
Nachlassgericht Hamburg-Blankenese - Adressen und Kontaktdaten
Lieferanschrift | Postanschrift |
---|---|
Dormienstraße 7 22587 Hamburg | Postfach 55 01 20 22561 Hamburg |
Kontakt
Tel.: 040 428 28-0
Fax: 040 427983-218
Homepage:justiz.hamburg.de/ag-blankenese
Amtsgericht Hamburg-Blankenese - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:
- Zivilverfahren
- Mahnverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Hamburg-Blankenese
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das (gemäß § 344 Abs. 7 FamFG) am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Sollte man einen Erbschein benötigen, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
Gesetze im Internet: BGB § 2247 Eigenhändiges Testament »
buzer.de: § 342 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) »
Gesetze im Internet: FamFG § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
buzer.de: § 23a - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) »
Gesetze im Internet: FamFG § 343 Örtliche Zuständigkeit »