Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek. Das Nachlassgericht Hamburg-Wandsbek nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Hamburg-Wandsbek können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verwaltet. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Hamburg-Wandsbek - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Schädlerstraße 28
22041 Hamburg
Telefon-Nr.: 040 115
Fax: 040 427983-288
Internetseite: www.justiz.hamburg.de/ag-wandsbek/
Nachlassgericht Hamburg-Wandsbek - die Aufgaben in der Übersicht
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Hamburg-Wandsbek
Zu den Aufgaben gehören:
- Erbscheinausstellung
- Ermittlung der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern des Erbes
- Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Mahnverfahren
- Strafverfahren
Nachlassgericht Hamburg-Wandsbek - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Sollte man einen Erbschein benötigen, kann man diesen in Hamburg-Wandsbek beim Nachlassgericht erhalten, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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