Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Hanau lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Hanau in Hessen. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Hanau. Am Nachlassgericht Hanau können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Hanau, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Hanau - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Hanau
Nußallee 17
63450 Hanau
Tel.: 06181 297-0
Fax: 0611 32761 - 8033
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-hanau/amtsgericht-hanau
Nachlassgericht Hanau - die Aufgaben in der Übersicht
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Fälle, die im Nachlassgericht Hanau behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Nachlassverwaltung
- Nachlasssicherung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermittlung der Erben
- Vollstreckung eines Testaments
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Erbscheinerteilung
- Eröffnen von Verfügungen
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Hanau außerdem?
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Hanau
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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