Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Heidelberg, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Heidelberg nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Heidelberg können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Heidelberg, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Heidelberg - Anschrift
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürstenanlage 15
69115 Heidelberg
Postfach 10 12 20
69002 Heidelberg
Tel.: 06221 59-0
Fax-Nummer: 06221 59-1350
Internetseite: amtsgericht-heidelberg.justiz-bw.de
Nachlassgericht Heidelberg - alle Aufgabenbereiche
Zum großen Teil sind die verschiedenen Aufgaben des Nachlassgerichts Heidelberg gebührenpflichtig.
Zu den Aufgaben gehören:
- Eröffnen von Verfügungen
- Erbscheinerteilung
- Verwaltung des Nachlasses
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Nachlasssicherung
- Ermittlung der Erben
- Vollstrecken von Testamenten
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Heidelberg außerdem?
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Familiensachen
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Heidelberg - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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