Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt in diesem Bereich unterstellt sind. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Heilbad Heiligenstadt aufsuchen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Heilbad Heiligenstadt - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt
Wilhelmstraße 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Postfach 12 53
37303 Heilbad Heiligenstadt
Tel.-Nr.: 03606 5072-0
Fax-Nr.: 03606 5072-222
Homepage: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgerichte-muehlhausen/amtsgericht-heilbad-heiligenstadt
Nachlassgericht Heilbad Heiligenstadt - alle Aufgabenbereiche
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Fälle, die im Nachlassgericht Heilbad Heiligenstadt behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Eröffnen von Verfügungen
- Erbenermittlung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Vollstreckung des Testaments
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Heilbad Heiligenstadt - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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