Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Herford hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Herford in Nordrhein-Westfalen. Das Nachlassgericht Herford nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Herford, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Herford - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Herford
Auf der Freiheit 7
32052 Herford
Postfach 1151
32001 Herford
Tel.: 05221 166-0
Fax-Nummer: 05221 166-112
Homepage: www.ag-herford.nrw.de
Nachlassgericht Herford - die Aufgaben in der Übersicht
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Herford zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Herford fallen, sind zum Beispiel:
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Ermittlung der Erben
- Vollstrecken von Testamenten
- Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Sicherung des Nachlasses
- Erteilung von Erbscheinen
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Amtsgericht Herford - weitere Aufgabenbereiche
Im Amtsgericht Herford werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Herford
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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