Nachlassgericht Höxter - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Höxter ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Höxter wenden. Am Nachlassgericht Höxter können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgaben
  3. Fragen

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Höxter verwaltet. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Höxter - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericth Höxter
Möllingerstraße 8
37671 Höxter

Postfach
37669 Höxter

Tel.: 05271 97902-0
Fax-Nr.: 05271 97902-30
Webseite: www.ag-hoexter.nrw.de

Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Höxter?

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Höxter

Fälle, die im Nachlassgericht Höxter behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Sicherung des Erbes
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Verfügungen im Todesfall
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erbscheinausstellung
  • Verwalten des Erbes
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Höxter außerdem?

Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:

  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Höxter

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Höxter erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht ermittelt werden, an welches Nachlassgericht muss ich mich?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Wann wird ein Erbschein erteilt?

Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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