Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Hof wohnhaft waren, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Hof in diesem Gebiet unterstellt sind. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Hof aufsuchen. Am Nachlassgericht Hof können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Hof. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Hof - Anschrift
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
Telefon-Nr.: 09281 600-0
Fax-Nr.: 09281 600-372
Internetseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hof/
Nachlassgericht Hof - die Aufgaben im Überblick
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Hof
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Hof auf einen Blick:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherung des Erbes
- Ermitteln der Erben
- Testamentsvollstreckung
- Verwaltung des Nachlasses
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Amtsgericht Hof - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Hof
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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