Nachlassgericht Hohenstein-Ernstthal

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal betreut werden. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Hohenstein-Ernstthal hinterlegen. Erben können am Nachlassgericht Hohenstein-Ernstthal zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgaben
  3. Fragen

In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Hohenstein-Ernstthal - Anschrift

Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal
Conrad-Clauss-Straße 11
9337 Hohenstein-Ernstthal

Tel.: 03723 493-0
Fax-Nummer: 03723 493-444
Internetseite: www.justiz.sachsen.de/aghot

Nachlassgericht Hohenstein-Ernstthal - die Aufgaben in der Übersicht

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Nachlassverwaltung
  • Erteilen von Erbscheinen
  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
  • Nachlasssicherung
  • Verfügungen im Todesfall
  • Erbenermittlung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Vollstrecken von Testamenten
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:

  • Zivilverfahren
  • Familiensachen
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Strafverfahren
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Hohenstein-Ernstthal - häufige Fragen

Ich wohne nicht da, wo der Erblasser gewohnt hat. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Welches Gericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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