Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Holzminden lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Holzminden nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Holzminden zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Holzminden, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Holzminden - Anschrift
Amtsgericht Holzminden
Karlstraße 15
37603 Holzminden
Telefon-Nr.: 05531 121700
Fax-Nr.: 05531 121777
Internetseite: www.amtsgericht-holzminden.niedersachsen.de
Nachlassgericht Holzminden - die Aufgaben in der Übersicht
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Holzminden
Hierzu gehören:
- Erbscheinerteilung
- Vollstreckung eines Testaments
- Verwaltung des Nachlasses
- Ermittlung der Erben
- Verwahrung von Verfügungen
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Amtsgericht Holzminden - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Strafverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Holzminden
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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