Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Hoyerswerda wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Hoyerswerda zugeteilt. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Hoyerswerda wenden. Am Nachlassgericht Hoyerswerda können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Hoyerswerda, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Hoyerswerda - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Hoyerswerda
Pforzheimer Platz 2
2977 Hoyerswerda
Tel.-Nr.: 03571 4714713
Fax: 03571 471402
Homepage: www.justiz.sachsen.de/aghoy
Nachlassgericht Hoyerswerda - die Aufgaben im Überblick
Zum großen Teil sind die diversen Aufgaben des Nachlassgerichts Hoyerswerda gebührenpflichtig.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Hoyerswerda:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Vollstrecken von Testamenten
- Erbscheinerteilung
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Hoyerswerda
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Hoyerswerda verwaltet und betreut So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Hoyerswerda
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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