Nachlassgericht Ibbenbüren - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Ibbenbüren wenden. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Ibbenbüren verwaltet. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Ibbenbüren - Anschrift und Nummern

Amtsgericht Ibbenbüren
Münsterstraße 35
49477 Ibbenbüren

Postfach 11 62
49461 Ibbenbüren

Telefon-Nr.: 05451 926-0
Fax: 05451 926-100
Homepage: www.ag-ibbenbueren.nrw.de

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Ibbenbüren?

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Ibbenbüren:

  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Ermitteln der Erben
  • Testamentsvollstreckung
  • Erteilung von Erbscheinen
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Amtsgericht Ibbenbüren - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:

  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Ibbenbüren - häufige Fragen

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht ermittelt werden, wie finde ich das richtige Nachlassgericht?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Wann muss man sich bei einem Erbe um einen Erbschein kümmern?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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