Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Idar-Oberstein lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Idar-Oberstein in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Idar-Oberstein können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Idar-Oberstein, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Idar-Oberstein - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Idar-Oberstein
Mainzer Straße 180
55743 Idar-Oberstein
Postfach 12 22 20
55714 Idar-Oberstein
Tel.-Nr.: 06781 5012-0
Fax-Nr.: 06781 5012-10
Homepage: agio.justiz.rlp.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Idar-Oberstein?
Zum großen Teil sind die verschiedenen Aufgaben des Nachlassgerichts Idar-Oberstein gebührenpflichtig.
Zu den Aufgaben zählen:
- Vollstreckung des Testaments
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
- Ermittlung der Erben
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Nachlassverwaltung
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Amtsgericht Idar-Oberstein - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Idar-Oberstein - Fragen und Antworten
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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