Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Idstein wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Idstein hinterlegen. Am Nachlassgericht Idstein können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Idstein (ID: M1903) zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Idstein - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Idstein
Gerichtsstraße 1
65510 Idstein
Tel.-Nr.: 06126 9365-0
Fax: 06126 936565
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-wiesbaden/amtsgericht-idstein
Nachlassgericht Idstein - die Aufgaben im Überblick
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Idstein zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben gehören:
- Verfügungen im Todesfall
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
- Vollstrecken von Testamenten
- Nachlasssicherung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Idstein
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Idstein. So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Idstein
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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