Details zum Nachlassgericht Ingolstadt

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Ingolstadt, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Ingolstadt hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Ingolstadt nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Ingolstadt - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustraße 8
85049 Ingolstadt

Tel.-Nr.: 0841 312-0
Fax: 09621 96241 1489
Website: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/ingolstadt/

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Ingolstadt?

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Ingolstadt fallen, sind zum Beispiel:

  • Verwahrung von Verfügungen
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Vollstreckung des Testaments
  • Nachlassverwaltung
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Amtsgericht Ingolstadt - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:

  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Ingolstadt - Fragen und Antworten

Muss ich wirklich zum Amtsgericht Ingolstadt kommen, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Welches Gericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Welche Bedingungen müssen bei einem Erbe erfüllt sein, damit man einen Erbschein erhält?

Insofern ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann man diesen beim Nachlassgericht Ingolstadt erhalten. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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