Nachlassgericht Iserlohn - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Iserlohn lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Iserlohn in Nordrhein-Westfalen. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Iserlohn. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

In einigen besonderen Fällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Iserlohn. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Iserlohn weitergeleitet.

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Nachlassgericht Iserlohn - Anschrift

Amtsgericht Iserlohn
Friedrichstraße 108 - 110
58636 Iserlohn

Tel.-Nr.: 02371 661-0
Fax-Nr.: 02371 661-110
Website: www.ag-iserlohn.nrw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Iserlohn?

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Iserlohn zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Iserlohn auf einen Blick:

  • Erteilen von Erbscheinen
  • Verfügungen im Todesfall
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Nachlassverwaltung
  • Ermitteln der Erben
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Vollstreckung des Testaments
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Amtsgericht Iserlohn - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Iserlohn

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Iserlohn erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Welches Gericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

Was muss bei einem Erbe passieren, damit vom Nachlassgericht ein Erbschein erteilt wird?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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