Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Jülich lebten, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Jülich nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Jülich außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Jülich, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Jülich weitergeleitet.
Nachlassgericht Jülich - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Jülich
Wilhelmstraße 15
52428 Jülich
Postfach 23 60
52401 Jülich
Telefon-Nr.: 02461 681-0
Fax-Nummer: 02461 681-164
Webseite: www.ag-juelich.nrw.de
Nachlassgericht Jülich - die Aufgaben im Überblick
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Fälle, die im Nachlassgericht Jülich behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Verwalten des Nachlasses
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Erbenermittlung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Jülich
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Jülich verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Jülich
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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