Nachlassgericht Kaiserslautern - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Kaiserslautern ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Kaiserslautern nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Kaiserslautern können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgaben
  3. Fragen

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Kaiserslautern, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Kaiserslautern - Anschrift

Amtsgericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

Tel.-Nr.: 0631 3721-0
Webseite: agkl.justiz.rlp.de

Nachlassgericht Kaiserslautern - die Aufgaben in der Übersicht

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Kaiserslautern als Amtsgericht Kaiserslautern auf einen Blick:

  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erbscheinausstellung
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Ermitteln der Erben
  • Vollstreckung des Testaments
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlasssicherung
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Amtsgericht Kaiserslautern - zusätzliche Aufgaben

Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Grundbuchverfahren

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Kaiserslautern

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Kaiserslautern erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, sollte das eigentlich zuständige Gericht nicht ermittelt werden können?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

Bei welchen Fällen wird vom Gericht ein Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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