Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach in Baden Württemberg. Das Nachlassgericht Karlsruhe-Durlach nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Karlsruhe-Durlach außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Karlsruhe-Durlach (ID: B1405) zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Karlsruhe-Durlach - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Karlsburgstraße 10
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721 994-0
Fax-Nummer: 0721 994-1880
Website: amtsgericht-karlsruhe-durlach.justiz-bw.de
Nachlassgericht Karlsruhe-Durlach - die Aufgaben im Überblick
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Karlsruhe-Durlach auf einen Blick:
- Verwaltung des Nachlasses
- Ausstellung von Erbscheinen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Vollstrecken von Testamenten
- Sicherung des Nachlasses
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach außerdem?
Im Amtsgericht Karlsruhe-Durlach werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Familiensachen
- Strafverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Karlsruhe-Durlach
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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