Nachlassgericht Kassel

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Kassel lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Kassel in diesem Bereich unterstellt sind. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Kassel hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Kassel zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Funktionen
  3. Aufgaben
  4. Fragen

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Kassel ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Kassel - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Kassel
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel

Telefon-Nr.: 0561 912-0
Fax-Nr.: 0611 32761 - 8167
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-kassel/amtsgericht-kassel

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Kassel?

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Kassel

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Kassel auf einen Blick:

  • Vollstrecken von Testamenten
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Erbscheinausstellung
  • Ermittlung der Erben
  • Nachlassverwaltung
  • Sichern des Erbes
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Amtsgericht Kassel - zusätzliche Aufgaben

Im Amtsgericht Kassel werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Kassel

Mein Wohnort weicht von dem des Verstorbenen, der das Erbe hinterlässt ab. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht gefunden werden, an welches Amtsgericht muss man sich wenden?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

In welchen Fällen erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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