Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) in diesem Bereich unterstellt sind. Das Nachlassgericht Kempten (Allgäu) nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Kempten (Allgäu) können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Kempten (Allgäu) (ID: D2304) zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Kempten (Allgäu) - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Kempten
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)
Tel.: 0831 203-00
Fax-Nr.: 0831 203-132
Internetseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/kempten/
Nachlassgericht Kempten (Allgäu) - alle Aufgabenbereiche
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Kempten (Allgäu):
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Sicherung des Erbes
- Nachlassverwaltung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Vollstreckung des Testaments
- Erbenermittlung
- Erteilen von Erbscheinen
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Amtsgericht Kempten (Allgäu) - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Grundbuchverfahren
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Strafverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Kempten (Allgäu)
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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