Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Kenzingen betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Kenzingen hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Kenzingen zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Kenzingen, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Kenzingen - Anschrift
Amtsgericht Kenzingen
Eisenbahnstraße 22
79341 Kenzingen
Tel.-Nr.: 07644 9101-0
Fax: 07644 9101-33
Website: amtsgericht-kenzingen.justiz-bw.de
Nachlassgericht Kenzingen - alle Aufgabenbereiche
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Kenzingen zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Kenzingen auf einen Blick:
- Verwalten des Erbes
- Testamentsvollstreckung
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Erbenermittlung
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Erteilen von Erbscheinen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Kenzingen
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Kenzingen verwaltet und betreut. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Kenzingen
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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