Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Kirchhain hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Kirchhain in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Kirchhain können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Kirchhain (ID: M1807) zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Kirchhain weitergeleitet.
Nachlassgericht Kirchhain - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Kirchhain
Niederrheinische Straße 32
35274 Kirchhain
Tel.-Nr.: 06422 9307-0
Fax-Nr.: 0611 32761 - 8336
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-marburg/amtsgericht-kirchhain
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Kirchhain?
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Kirchhain zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Testamentsvollstreckung
- Ermitteln der Erben
- Nachlasssicherung
- Verwalten des Nachlasses
- Erbscheinausstellung
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Amtsgericht Kirchhain - weitere Aufgabenbereiche
Im Amtsgericht Kirchhain werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Kirchhain
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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