Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck in Baden Württemberg. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Kirchheim unter Teck in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Kirchheim unter Teck zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Kirchheim unter Teck - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Kirchheim under Teck
Alleenstraße 86
73230 Kirchheim unter Teck
Tel.-Nr.: 07021 97480
Fax: 07021 974835 oder 07021 974820
Internetseite: amtsgericht-kirchheim.justiz-bw.de
Nachlassgericht Kirchheim unter Teck - die Aufgaben im Überblick
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Kirchheim unter Teck:
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Ermittlung der Erben
- Vollstreckung des Testaments
- Erteilen von Erbscheinen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Nachlassverwaltung
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Kirchheim unter Teck - zusätzliche Aufgaben
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Kirchheim unter Teck
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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