Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Königstein im Taunus wohnhaft waren, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Königstein im Taunus in diesem Gebiet unterstellt sind. Das Nachlassgericht Königstein im Taunus nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Königstein im Taunus außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Königstein im Taunus, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Königstein im Taunus - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Königstein im Taunus
Gerichtstraße 2 / Burgweg 9
61462 Königstein im Taunus
Tel.: 06174 2903-0
Fax: 0611 32761 - 8243
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-frankfurt-am-main/amtsgericht-koenigstein-im-taunus
Nachlassgericht Königstein im Taunus - alle Aufgabenbereiche
Das Nachlassgericht Königstein im Taunus übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Königstein im Taunus fallen, sind zum Beispiel:
- Nachlasssicherung
- Eröffnen von Verfügungen
- Erteilung von Erbscheinen
- Nachlassverwaltung
- Erbenermittlung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckung
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Amtsgericht Königstein im Taunus - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Bereiche:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Königstein im Taunus
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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