Das Nachlassgericht Königswinter im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Königswinter, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Königswinter. Am Nachlassgericht Königswinter können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Königswinter verwaltet. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Königswinter - Anschrift und Servicenummern

Amtsgericht Königswinter
Drachenfelsstraße 39 - 41
53639 Königswinter

Postanschrift:
53637 Königswinter

Tel.: 02223 9006-0
Fax: 02223 9006-111
Webseite: www.ag-koenigswinter.nrw.de

Nachlassgericht Königswinter - alle Aufgabenbereiche

Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Königswinter gebührenpflichtig.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Verwahrung von Verfügungen
  • Ermitteln der Erben
  • Erbscheinausstellung
  • Testamentsvollstreckung
  • Sichern des Nachlasses
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Königswinter außerdem?

Das Amtsgericht Königswinter verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Grundbuchverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Königswinter - Fragen und Antworten

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Königswinter erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, sollte das eigentlich zuständige Gericht nicht ermittelt werden können?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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