Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Konstanz, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Konstanz nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Konstanz außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Konstanz zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Konstanz - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
Telefon-Nr.: 07531 280-0
Fax-Nr.: 07531 280-2479
Webseite: amtsgericht-konstanz.justiz-bw.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Konstanz?
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Hierzu gehören:
- Erbenermittlung
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Eröffnen von Verfügungen
- Verwalten des Erbes
- Nachlasssicherung
- Erbscheinausstellung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Konstanz außerdem?
Im Amtsgericht Konstanz werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Konstanz
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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