Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Korbach betreut, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Korbach nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Korbach können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Korbach, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Korbach - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Korbach
Hagenstraße 2
34497 Korbach
Tel.: 05631 5605-0
Fax-Nr.: 611 32761 - 8045
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-kassel/amtsgericht-korbach
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Korbach?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Korbach betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Fälle, die im Nachlassgericht Korbach behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Verwalten des Erbes
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Vollstreckung des Testaments
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinerteilung
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Erbenermittlung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Korbach
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Korbach
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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