Nachlassgericht Korbach

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Korbach betreut, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Korbach nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Korbach können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Korbach, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Nachlassgericht Korbach - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Korbach
Hagenstraße 2
34497 Korbach

Tel.: 05631 5605-0
Fax-Nr.: 611 32761 - 8045
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-kassel/amtsgericht-korbach

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Korbach?

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Korbach betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Fälle, die im Nachlassgericht Korbach behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Verwalten des Erbes
  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Vollstreckung des Testaments
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erbscheinerteilung
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Erbenermittlung
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Korbach

Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Korbach

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht ermittelt werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

In welchen Fällen wird vom Gericht ein Erbschein erteilt?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Nachlassgericht