Nachlassgericht Kronach - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Kronach, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Kronach aufsuchen. Am Nachlassgericht Kronach können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Kronach, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Kronach - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Kronach
Amtsgerichtsstraße 15
96317 Kronach

Tel.-Nr.: 09261 6065-0
Fax-Nr.: 09261 6065-118
Homepage: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/kronach/

Nachlassgericht Kronach - alle Aufgabenbereiche

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Kronach als Amtsgericht Kronach auf einen Blick:

  • Ermittlung der Erben
  • Erbscheinerteilung
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Sicherung des Nachlasses
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
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Amtsgericht Kronach - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Im Amtsgericht Kronach werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Strafverfahren
  • Grundbuchverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Kronach

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Kronach erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, wie finde ich das richtige Nachlassgericht?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

Wann muss man sich bei einem Erbe um einen Erbschein kümmern?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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