Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Kulmbach wohnhaft waren, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Kulmbach in diesem Bezirk unterstellt sind. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Kulmbach wenden. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Kulmbach verwaltet. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Kulmbach - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Kulmbach
Kohlenbachstraße 10
95326 Kulmbach
Postfach 20 49
95312 Kulmbach
Tel.: 09221 9210-0
Fax-Nr.: 09221 9210-11
Homepage: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/kulmbach/
Nachlassgericht Kulmbach - die Aufgaben im Überblick
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Zu den Aufgaben gehören:
- Erbscheinausstellung
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Testamentsvollstreckung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Nachlassverwaltung
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Kulmbach außerdem?
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Kulmbach verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Kulmbach - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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