Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Lahr/Schwarzwald ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Lahr/Schwarzwald wenden. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Lahr/Schwarzwald verwaltet. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Lahr/Schwarzwald weitergeleitet.
Nachlassgericht Lahr/Schwarzwald - Anschrift
Amtsgericht Lahr
Turmstraße 15
77933 Lahr
Tel: 07821 31310-0
Fax: 07821 31310-452
Internetseite: amtsgericht-lahr.justiz-bw.de
Nachlassgericht Lahr/Schwarzwald - die Aufgaben im Überblick
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Lahr/Schwarzwald.
Zu den Aufgaben zählen:
- Ermitteln der Erben
- Verwaltung des Nachlasses
- Ausstellung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwahrung von Verfügungen
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Lahr/Schwarzwald
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Lahr/Schwarzwald
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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